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	<title>patentkonsulterssamfund</title>
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	<description>Hier gibt es ALLE Infos rund um die Thematik der Patente!</description>
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		<title>Das Europ&#228;ische Patentamt</title>
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		<pubDate>Sat, 11 Jun 2011 07:28:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Garantiert_Patentiert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wer bestimmt über die Patente?]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische patentorganisation]]></category>
		<category><![CDATA[Europäisches patentamt]]></category>
		<category><![CDATA[Europäisches Patentübereinkommen]]></category>
		<category><![CDATA[nationale Patentämter]]></category>
		<category><![CDATA[Patent]]></category>

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		<description><![CDATA[Europ&#228;ische Patente f&#252;hrt das Europ&#228;isches Patentamt durch Die Europ&#228;ische Patentorganisation mit der Abk&#252;rzung EPO bezeichnet eine zwischenstaatliche Organisation, dessen Sitz in M&#252;nchen liegt. Diese wurde durch das Europ&#228;ische Patent&#252;bereinkommen, kurz EP&#220; geschaffen. Darin besteht die Aufgabe, europ&#228;ische Patente entsprechend dem EP&#220; zuzuteilen. Diese Aufgabe &#252;bernimmt dabei das Europ&#228;isches Patentamt, kurz EPA, und wird von dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.patentkonsulterssamfund.se/wp-content/uploads/2011/06/Recht_Europa-300x300.jpg" alt="" title="Wie so vieles ist auch der Bereich der Patentierung inzwischen meist eine Angelegenheit f&#252;r Br&#252;ssel" width="300" height="300" class="alignleft size-medium wp-image-23" /></p>
<h2>Europ&#228;ische Patente f&#252;hrt das Europ&#228;isches Patentamt durch</h2>
<p>Die Europ&#228;ische Patentorganisation mit der Abk&#252;rzung EPO bezeichnet eine zwischenstaatliche Organisation, dessen Sitz in M&#252;nchen liegt. Diese wurde durch das Europ&#228;ische Patent&#252;bereinkommen, kurz EP&#220; geschaffen. Darin besteht die Aufgabe, europ&#228;ische Patente entsprechend dem EP&#220; zuzuteilen. Diese Aufgabe &#252;bernimmt dabei das Europ&#228;isches Patentamt, kurz EPA, und wird von dem Verwaltungsrat &#252;berwacht. Hierbei geh&#246;ren der Europ&#228;ischen Patentorganisation 38 Mitgliedsstaaten an. Das wichtigste Organ der EPO ist das EPA. Die Aufgabe des Europ&#228;ischen Patentamtes umfasst die Erteilung und Pr&#252;fung der europ&#228;ischen Patente. Diese Beh&#246;rde wurde am 1. November 1977 gegr&#252;ndet. Darin wurde die erste Patentanmeldung am 1. Juni 1978 registriert. Auch das Europ&#228;ische Patentamt hat seinen Sitz in M&#252;nchen und ebenso Dienststellen in Wien, Berlin, Den Haag und weiterhin ein Verbindungsb&#252;ro in Br&#252;ssel. Das EPA wird stets von einem Pr&#228;sidenten geleitet. Die Europ&#228;ische Patentorganisation finanziert sich selbst aus den vom Europ&#228;ischen Patentamt eingenommenen Jahresgeb&#252;hren der Patentanmeldungen und der Verfahrensgeb&#252;hren. Nachdem jedoch ein europ&#228;isches Patent erteilt wurde, werden die Jahresgeb&#252;hren von den Patentinhabern an die nationalen Patent&#228;mter der L&#228;nder entrichtet, in denen das Patent validiert wurde. Lediglich ein Anteil muss von den Mitgliedstaaten an die EPO zur&#252;ckgef&#252;hrt werden. 2009 betrug dieser Anteil etwa 300 Millionen Euro, was etwa die H&#228;lfte der 600 Millionen Euro an Jahresgeb&#252;hren betr&#228;gt, die die Vertragsstaaten mit zuerteilten europ&#228;ischen Patenten j&#228;hrlich verdienen. Jahresgeb&#252;hren f&#252;r Patente und Anmeldungen stellen gew&#246;hnlich den Gro&#223;teil des j&#228;hrlichen Geb&#252;hrenbudgets von ca. einer Milliarden Euro bei der EPA dar. Dadurch finanziert sich das Europ&#228;ische Patentamt nicht durch Steuergelder der Mitgliedsstaaten, sondern in Gegenteil finanziert er seine Mitgliedsstaaten erheblich.</p>
<h2>Die Mitarbeiter vom Europ&#228;ischen Patentamt</h2>
<p>Das Europ&#228;isches Patentamt besch&#228;ftigt etwa 6.800 Bedienstete, die innerhalb der Mitgliedsstaaten Staatsangeh&#246;rige sind. Diese m&#252;ssen je nach Dienstgrad eine, zwei oder alle drei der Amtssprachen beherrschen. Die Amtssprachen sind dabei Englisch, Deutsch und Franz&#246;sisch. Ungef&#228;hr 71 Prozent der Bediensteten verf&#252;gen &#252;ber einen Universit&#228;tsabschluss. Etwa 58 Prozent der Bediensteten sind Pr&#252;fer. Diese besitzen alle einen Hochschulabschluss. Allein in M&#252;nchen arbeiten dabei mehr als 3.700 Bedienstete, in Den Haag etwa 2.700, in Berlin nahezu 300, in Wien ungef&#228;hr 100 und in Br&#252;ssel vier Bedienstete.</p>
<h2>Die Organe des Europ&#228;ischen Patentamtes</h2>
<p>F&#252;r die Verfahren des Europ&#228;ischen Patentamtes sind einige Abteilungen zust&#228;ndig. Die Eingangsstelle pr&#252;ft eingegangene Patentanmeldungen. Die Recherchenabteilung erstellt Recherchenberichte zu den eingegangenen Patentanmeldungen. Die Pr&#252;fungsabteilungen f&#252;r die Sachpr&#252;fung entscheiden, ob ein Patent erteilt oder zur&#252;ckgewiesen wird. Die Einspruchsabteilungen bearbeiten Einspr&#252;che gegen gew&#228;hrte Patente. Auch eine Rechtsabteilung ist vertreten. Juristische und technische Beschwerdekammern nehmen Beschwerden gegen die Entscheidungen des EPA entgegen. Ebenso ist eine gro&#223;e Beschwerdekammer vertreten, die &#252;ber Rechtsfragen entscheidet. Die Beschwerdekammern des EPA genie&#223;en eine gewisse Unabh&#228;ngigkeit, da sie Gerichten gleichgestellt sind. Dadurch sind Mitglieder nicht an Weisungen des Pr&#228;sidenten der EPA gebunden. Die gro&#223;e Beschwerdekammer ist zust&#228;ndig bei Entscheidungen, die Rechtsfragen betreffen, die ihr Beschwerdekammern vorlegen. Ebenso werden dort Stellungnahmen abgegeben zu Rechtsfragen, die vom Pr&#228;sidenten des EPA vorgelegt werden. Entscheidungen bei &#220;berpr&#252;fungsantr&#228;gen, die innerhalb schwerer Verfahrensm&#228;ngel und Beschwerdeverfahren eines Kammermitgliedes willentlich oder ohne eine dementsprechende Absicht verursacht wurden, geh&#246;ren auch zu den Aufgaben der gro&#223;en Beschwerdekammer.</p>
<p>Fotoquelle: benqook &#8211; Fotolia</p>
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		<title>Das Patentrecht &#8211; nicht immer ganz einfach</title>
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		<pubDate>Fri, 27 May 2011 08:21:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Garantiert_Patentiert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wie kriege ich ein Patent?]]></category>
		<category><![CDATA[Arzneimittelpatent]]></category>
		<category><![CDATA[Patent]]></category>
		<category><![CDATA[patentamtsgebühren]]></category>
		<category><![CDATA[Patentanmeldung]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein Patentrecht ist ein gewerbliches Schutzrecht Zu den gewerblichen Schutzrechten geh&#246;ren Patente, Marken, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Pflanzensorten und Halbleitertopografien. In den jeweiligen Sonderschutzgesetzen sind die einzelnen gewerblichen Schutzrechte geregelt. Wenn nun ein mittelst&#228;ndisches Unternehmen eine Erfindung t&#228;tigt, so stellt er sich die Frage, ob er ein Patent anmelden soll oder nicht. Denn wenn er ein Patent [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.patentkonsulterssamfund.se/wp-content/uploads/2011/06/Rechtsprechung-300x225.jpg" alt="" title="Den komplexen, deutschen Gesetzen steht auch das Patentrecht in nichts nach" width="300" height="225" class="alignleft size-medium wp-image-19" /></p>
<h2>Ein Patentrecht ist ein gewerbliches Schutzrecht </h2>
<p>Zu den gewerblichen Schutzrechten geh&#246;ren Patente, Marken, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Pflanzensorten und Halbleitertopografien. In den jeweiligen Sonderschutzgesetzen sind die einzelnen gewerblichen Schutzrechte geregelt. Wenn nun ein mittelst&#228;ndisches Unternehmen eine Erfindung t&#228;tigt, so stellt er sich die Frage, ob er ein Patent anmelden soll oder nicht. Denn wenn er ein Patent zu der Erfindung t&#228;tigt, so muss er mit einbeziehen, dass die genaueren Zusammenh&#228;nge ver&#246;ffentlicht werden und somit einem breiten Publikum, der Konkurrenz mit inbegriffen, zug&#228;nglich wird. Hinzu kommen dann noch Anmelde- und Aufrechterhaltungskosten. Daher kann es durchaus passieren, dass das Unternehmen die Erfindung geheim h&#228;lt und als Know-how verwendet. Dazu kann dementsprechend vorgegangen werden, dass zu dem Endprodukt der Erfindung eine eigene Marke eingetragen wird. Innerhalb der Strategien f&#252;r einen m&#246;glichen Vorgang zu einer Patentanmeldung spielen viele Faktoren wichtige Rollen, die miteinbezogen werden m&#252;ssen. Beispielsweise geh&#246;ren dazu die Anmeldung oder auch Nichtanmeldung von Patentrechten, das Management dieser, Konkurrenten und Auslandsaktivit&#228;ten in manchen M&#228;rkten sowie Informationen &#252;ber Schutzrechte. Entsprechend dieser Faktoren m&#252;ssen passende Strategien herangezogen werden.</p>
<h2>Wissenswerte Fakten zum Patentrecht</h2>
<p>Eine einfache Anmeldung zu einem gew&#246;hnlichen Patent f&#252;hren zu Anwalts- und Patentamtsgeb&#252;hren von etwa 2.000 Euro. Patentangelegenheiten, die mittleren Aufwand verursachen, erreichen schnell 3.000 Euro. Eine Patentanmeldung, die jedoch schwierige Sachverhalte aufweist, kann schnell einen Betrag von 5.000 Euro &#252;berschreiten. Diese Summen gelten f&#252;r ein deutsches Patent. F&#252;r europ&#228;ische oder internationale Patente kann mit einem vielfachen dieser Summen gerechnet werden. Ein Patentrecht entsteht dabei haupts&#228;chlich durch die Anmeldung und Eintragung bei einem zust&#228;ndigen Patent- und Markenamt. Eine Eintragungsvoraussetzung besteht f&#252;r beispielsweise Urheberrechte, Know-how oder Leistungsschutzrechte nicht, da mit der Schaffung des Werkes diese Rechte entstehen. Die Schutzrechte geh&#246;ren dabei gew&#246;hnlich dem Erfinder. Jedoch existieren Besonderheiten zugunsten der Arbeitgeber, sowohl durch das Urhebergesetz als auch durch das Arbeitnehmererfindergesetz, wodurch dem Arbeitgeber die Verwertungsrechte der Erfindung zustehen k&#246;nnen. Patentrechte sehen grunds&#228;tzlich das Territorialit&#228;tsprinzip vor. Hierdurch ist eine Erfindung lediglich in dem Land gesch&#252;tzt, in dem eine Patentanmeldung vorgenommen wurde. Daher hat ein Patent, welches nur in Deutschland patentiert wurde, auch nur in Deutschland ein Schutzrecht. Die Schutzdauern der jeweiligen Schutzrechte werden zeitlich recht unterschiedlich geregelt. Dabei kann ein Patent maximal 20 Jahre gesch&#252;tzt werden, ein Arzneimittelpatent hingegen kann f&#252;nf weitere Jahre sein Schutzrecht verl&#228;ngern. Ein Markenschutz hingegen kann in zehnj&#228;hrigen Abst&#228;nden verl&#228;ngert werden, es ist darin also eine unbegrenzte Schutzdauer m&#246;glich.</p>
<h2>Ein Patenrecht erm&#246;glicht Anspr&#252;che auf Schutzrechte</h2>
<p>Jedes Schutzrecht erm&#246;glicht dem Erfinder alleinige Besitz-, Verwertungs- und Verwendungsrechte. Dadurch sind Patentrechte monopolistische Rechte. Sie dienen dem eigenen Produktschutz und Produktabsatz. Sollte ein Schutzrecht von Dritten verletzt werden, so kann der Inhaber des Patentes Unterlassung, Auskunfts- und Schadenersatz beanspruchen. Mithilfe von &#220;berwachungsma&#223;nahmen wird es dabei m&#246;glich, Verletzungen des Schutzrechtes festzustellen. Falls der Rechtsinhaber des Patentes von der Verletzung des Schutzrechtes in Kenntnis gesetzt werden will, so muss er innerhalb von f&#252;nf Jahren gerichtlich gegen diesen Vorfall vorgehen. Ansonsten wird sein Unterlassungsanspruch wegen Verwirkung des Anspruches verwehrt. Auch kann der Inhaber eines Patentes einem Dritten Benutzungs- und Verwertungsrechte an seinem Patent einr&#228;umen, doch bleibt er der Inhaber des Rechts. Ebenso k&#246;nnen Schutzrechte ver&#228;u&#223;ert werden, wodurch der urspr&#252;ngliche Patentinhaber nahezu alle Rechte an den K&#228;ufer abtritt.</p>
<p>Bild: Haramis Kalfar &#8211; Fotolia</p>
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		<title>Ein Patent beantragen  &#8211; die Absicherung f&#252;r Erfinder</title>
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		<pubDate>Sun, 15 May 2011 16:15:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Garantiert_Patentiert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wie kriege ich ein Patent?]]></category>
		<category><![CDATA[Patent]]></category>
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		<category><![CDATA[Patentamt]]></category>
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		<description><![CDATA[Wie Sie ordnungsgem&#228;&#223; Ein Patent beantragen Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht f&#252;r eine neue Erfindung, welches hoheitlich erteilt wurde. Dabei ist der Inhaber des Patentes berechtigt, die Benutzung seiner Erfindung anderen zu verbieten. Um das Patent zu erhalten, muss ein Erfinder bei dem jeweils zust&#228;ndigen Patentamt – in Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.patentkonsulterssamfund.se/wp-content/uploads/2011/06/Patent_Cartoon-300x300.jpg" alt="" title="Wie gelangt man an dieses omin&#246;se Patent?" width="300" height="300" class="alignleft size-medium wp-image-16" /></p>
<h2>Wie Sie ordnungsgem&#228;&#223; Ein Patent beantragen</h2>
<p>Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht f&#252;r eine neue Erfindung, welches hoheitlich erteilt wurde. Dabei ist der Inhaber des Patentes berechtigt, die Benutzung seiner Erfindung anderen zu verbieten. Um das Patent zu erhalten, muss ein Erfinder bei dem jeweils zust&#228;ndigen Patentamt – in Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt oder das Europ&#228;ische Patentamt – Ein Patent beantragen. Hierzu muss eine Patentanmeldung eingereicht werden. Entsprechend der Art und des Ortes bei der Anmeldung werden unterschiedliche Patentgesetze gebraucht. Auch eine internationale Patentanmeldung kann bei diesen Patent&#228;mtern eingereicht werden. Bei der internationalen Patentanmeldung sind 142 Staaten benannt, worin die Anmeldung G&#252;ltigkeit erlangt. Dazu m&#252;ssen erst nach 30 Tagen ab dem jeweiligen Priorit&#228;tstag die nationalen Phasen wie &#220;bersetzung in die jeweilige Landessprache und der Vertretung durch einen Patentanwalt in dem jeweiligen Land eingeleitet werden. Damit Ein Patent beantragen erleichtert wird, haben die Erfinder nach der Patentanmeldung in Deutschland h&#246;chstens ein Jahr lang Zeit, die Patentanmeldung in anderen L&#228;ndern einzureichen. Die Anmeldungen m&#252;ssen hierin in der Amtssprache der jeweiligen L&#228;nder verfasst sein. Bei dem Deutschen Patent- und Markenamt k&#246;nnen Anmeldungen in jeder anerkannten Sprache eingereicht werden, sofern die landessprachliche &#220;bersetzung innerhalb von drei Monaten nachgereicht wird. Europ&#228;ische Patentanmeldungen hingegen m&#252;ssen in einem der drei Amtssprachen des Europ&#228;ischen Patentamtes eingereicht werden. Die Amtssprachen sind dabei Deutsch, Englisch und Franz&#246;sisch. Sollte bei der Pr&#252;fung der Anmeldung eine Erteilung des Patentes in Aussicht gestellt werden, so sind die Antragsteller dazu verpflichtet, f&#252;r das Europ&#228;ische Patent den Antrag ebenso in die beiden anderen Amtssprachen &#252;bersetzen zu lassen. Alle nationalen und regionalen Patentsysteme besitzen die Gemeinsamkeit, dass das zust&#228;ndige Patentamt den Stand der Technik recherchiert, also ob zu der vorliegenden Erfindung bereits ver&#246;ffentlichte technische Dokumente vorliegen. Danach folgen die Pr&#252;fung des Anmeldegegenstandes auf Neuheit, erfinderische T&#228;tigkeit und Klarheit.</p>
<h2>Die technischen Lehren der patentierbaren Erfindungen eignen sich zum planm&#228;&#223;igen Handeln</h2>
<p>Entdeckungen, wie beispielsweise Erkenntnisse, die erkl&#228;ren wie etwa Tierarten oder Pflanzensorten funktionieren, werden laut Gesetz nicht als technische Erfindungen bewertet und daher ist eine Patentierung nicht m&#246;glich. Eine Entdeckung wird jedoch patentf&#228;hig, wenn ein Wirkstoff gefunden, die Wirkung aber bislang nicht klargestellt wurde. </p>
<h2>Sollten Sie Ein Patent beantragen wollen, so muss die Erfindung neu sein</h2>
<p>Weiterhin ist es wichtig, dass eine Erfindung neu ist. Sie ist in dem Fall der Patent&#228;mter dann neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik angeh&#246;rt. Dabei bezeichnet der Stand der Technik alles, was bis zu dem Antrag eines Patentes bekannt oder zug&#228;nglich war. Die Neuheit orientiert sich hierbei nach der Gesamtheit der Erfindung, also der Kombination aller Merkmale. Es ist daher nicht als sch&#228;dlich anzusehen, wenn einzelne oder alle Bestandteile der Erfindung bereits bekannt sind. Denn auch wenn bereits alle Bestandteile der Erfindung bekannt sind, so kann dennoch dessen Kombination in der vorliegenden Erfindung v&#246;llig neu und unbekannt sein. F&#252;r eine Patentf&#228;higkeit ist in Deutschland weiterhin noch die H&#246;he der erfinderischen T&#228;tigkeit ausschlaggebend. Hierin unterliegt der Neuheitsbegriff keiner r&#228;umlichen oder zeitlichen Beschr&#228;nkung. Schlie&#223;lich wird alles, was vor dem Anmeldetag bekannt war, ber&#252;cksichtigt. Zur Vermeidung von Doppelpatentierungen werden ebenso fr&#252;her eingereichte Anmeldungen innerhalb desselben Patentsystems herangezogen.</p>
<p> Foto: jokatoons &#8211; Fotolia</p>
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		<title>Patent&#228;mter &#8211; Beh&#246;rden, die Patente gew&#228;hren</title>
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		<pubDate>Mon, 09 May 2011 10:37:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Garantiert_Patentiert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wer bestimmt über die Patente?]]></category>
		<category><![CDATA[Deutsches Patent - und Markenamt]]></category>
		<category><![CDATA[Patent]]></category>
		<category><![CDATA[Patentamt]]></category>
		<category><![CDATA[Patentämter]]></category>
		<category><![CDATA[Patentgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Unter Patent&#228;mter versteht man Beh&#246;rden, die nat&#252;rlichen oder juristischen Personen ein Schutzrecht auf einen Markennamen oder auf geistiges Eigentum in der Form von einem Patent gew&#228;hren. Hierbei wurde das erste Patentgesetz in der heutigen Form 1474 im Venedig von Italien erlassen. Daraufhin folgten ´Statute of Monopolies´ in Gro&#223;britannien 1623 und in Frankreich 1787. Aufgrund der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.patentkonsulterssamfund.se/wp-content/uploads/2011/06/patentlizenz-300x200.jpg" alt="" title="Patentlizenzvertr&#228;ge sind keine einfach zu nehmende H&#252;rde" width="300" height="200" class="alignleft size-medium wp-image-13" /><br />
<strong>Unter Patent&#228;mter versteht man Beh&#246;rden, die nat&#252;rlichen oder juristischen Personen ein Schutzrecht auf einen Markennamen oder auf geistiges Eigentum in der Form von einem Patent gew&#228;hren. Hierbei wurde das erste Patentgesetz in der heutigen Form 1474 im Venedig von Italien erlassen. Daraufhin folgten ´Statute of Monopolies´ in Gro&#223;britannien 1623 und in Frankreich 1787. Aufgrund der Industrialisierung um 1800 wurde in England immer dringender ein Schutz des Gewerbes gefordert. Die Gew&#228;hrung von Patenten realisierte diese Forderung. Dies sollte den Erfinder motivieren, seine Erfindung in der &#214;ffentlichkeit zu pr&#228;sentieren und in dessen Dienste zu stellen. Gleichzeitig aber sollte es der Erfindung Schutz vor Missbrauch von anderen Personen gew&#228;hrleisten.</strong></p>
<h2>Das Deutsche Patent- und Markenamt erm&#246;glicht einen nationalen gewerblichen Rechtsschutz</h2>
<p>Das Deutsche Patent- und Markenamt besitzt die K&#252;rzung DPMA. Umgangssprachlich wird sie auch als Bundespatentamt bezeichnet. Sie stellt eine Bundesoberbeh&#246;rde dar als Teil der Bundesministerium der Justiz. Der Hauptsitz liegt in M&#252;nchen, Au&#223;enstellen sind in Jena und Berlin vorhanden. 2010 waren darin 2.735 Mitarbeiter t&#228;tig, worunter sich 827 Patentpr&#252;fer befanden. Das Deutsche Patent- und Markenamt ist eines der Patent&#228;mter, die in Deutschland Anwendung finden. Dieses Patentamt ist in dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes die Zentralbeh&#246;rde in Deutschland. Der Beh&#246;rde obliegen einige Zust&#228;ndigkeiten, wie die Erteilung von Patenten, die Eintragung von Marken, Geschmacksmustern und Gebrauchsmustern. Auch f&#252;r die Information &#252;ber vorhandene gewerbliche Schutzrechte der &#214;ffentlichkeit ist sie zust&#228;ndig. Patentinformationszentren in den Bundesl&#228;ndern, die in der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Patentinformationszentren e. V. vereinigt sind, sind anerkannte Kooperationspartner der DPMA. § 26 des deutschen Patentgesetzes bildet dabei die rechtliche Basis des DPMA. Das erste deutsche Patentgesetz hingegen wurde am 25. Mai 1877 erlassen. Darin wurde die Einrichtung einer Beh&#246;rde vorgesehen, deren Aufgabe die Vergabe von Patenten umfassen sollte. Auf der Grundlage dieses Vorhabens wurde das Kaiserliche Patentamt in Berlin am 1. Juli 1877 als die erste deutsche Patentbeh&#246;rde gegr&#252;ndet. Die T&#228;tigkeit des Patentamtes wurde 1945 zum Ende des Zweiten Weltkrieges eingestellt, da die Alliierten Patenten, Schutzzeichen und Marken beschlagnahmten. Am 1. Oktober 1949 jedoch er&#246;ffnete das Deutsche Patentamt seine Beh&#246;rde in M&#252;nchen im Deutschen Museum. Im Jahr 1959 wurde das Patentamt in M&#252;nchen in ein eigenes Geb&#228;ude verlegt. 1990 kam es mit dem Fall der Mauer zu einer Fusionierung mit dem Patentamt in Berlin, Hauptsitz blieb jedoch M&#252;nchen. 1998 wurde eine weitere Dienststelle in Jena er&#246;ffnet.</p>
<h2>Die Europ&#228;ische Patentorganisation erteilt europ&#228;ische Patente</h2>
<p>Eines der weiteren wichtigen Patent&#228;mter in Deutschland ist die Europ&#228;ische Patentorganisation mit der Abk&#252;rzung EPO. Es handelt sich hierbei um eine zwischenstaatliche Organisation, dessen Sitz durch das Europ&#228;ische Paten&#252;bereinkommen, kurz EP&#220;, in M&#252;nchen geschaffen wurde. Sie besitzt die Aufgabe, nach dem EP&#220; europ&#228;ische Patente zu erteilen. Diese Aufgabe f&#252;hrt das Europ&#228;ische Patentamt durch und wird dazu von dem Verwaltungsrat ordnungsgem&#228;&#223; &#252;berwacht. Hierzu ist es wichtig zu wissen, dass das EPO keine Beh&#246;rde der EU ist. Der EPO geh&#246;ren mittlerweile 38 Mitgliedsstaaten an. Europ&#228;ische Patente werden mit Wirkung f&#252;r die jeweils benannten Vertrags- und Erstreckungsstaaten zugeteilt. Innerhalb von neun Monaten nach der Ver&#246;ffentlichung der Patenterteilung kann gegen sie von jedermann bei dem Europ&#228;ischen Patentamt ordnungsgem&#228;&#223; Einspruch erhoben werden. Hierdurch kann das Patent eingeschr&#228;nkt oder widerrufen werden.</p>
<p>image: styleuneed &#8211; Fotolia</p>
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		<title>Das Patent &#8211; eine Erkl&#228;rung</title>
		<link>http://www.patentkonsulterssamfund.se/2011/05/das-patent-eine-erklaerung/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 May 2011 07:02:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Garantiert_Patentiert</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.patentkonsulterssamfund.se/wp-content/uploads/2011/06/Patent_Pille-300x200.jpg" alt="" title="Jede Innovation, egal aus welchem Bereich, muss patentiert sein" width="300" height="200" class="alignleft size-medium wp-image-10" /></p>
<h2>Patente sind gewerbliche Schutzrechte f&#252;r Erfindungen</h2>
<p>Unter einem Patent versteht man ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht f&#252;r eine neue Erfindung. Mithilfe dieses Patents ist der Inhaber berechtigt, die Benutzung der Erfindung von anderen zu untersagen. Patente werden hierbei durchweg f&#252;r neue Erfindungen genutzt, die auf eine erfinderische T&#228;tigkeit zur&#252;ckzuf&#252;hren sind und gewerblich nutzbar sind. Die Erfindung muss dem Patentamt so offen dargelegt werden, dass ein Fachmann diese ausf&#252;hren kann. Bei der Patentanmeldung wird zwar gew&#246;hnlich nur ein Patent angemeldet, doch es kann durchaus auch vorkommen, dass alle m&#246;glichen Funktionen und Verwendungen im Einzelnen patentiert werden. Mit der Patentierung erh&#228;lt der Besitzer das Ausschlie&#223;lichkeitsrecht. Hiermit erh&#228;lt er ein gegen jedermann wirksames Recht, die anderen die Benutzung der Erfindung verbietet. Ein Patent hat dabei eine Laufzeit von zwanzig Jahren. Aufgrund der staatlichen Einr&#228;umung einer Monopolstellung eines Erfinders muss dieser seine Erfindung in einer Patentschrift offen darlegen. Dadurch wird die Erfindung detailliert beschrieben. In Deutschland werden solche Dokumente Patentschrift oder Offenlegungsschrift genannt. Aufgrund der zeitlichen Monopolstellung motiviert die Gesellschaft den Erfinder, sein Wissen offenzulegen und nach dem Ablauf von der Schutzfrist dieses Wissen allgemein nutzbar zu machen.</p>
<h2>Wie Sie Patente erhalten</h2>
<p>Um ein Patent zu erhalten, muss dies bei dem zust&#228;ndigen nationalen oder regionalen Patentamt beantragt werden. In diesem Fall ist dies das Deutsche Marken- und Patentamt oder das Europ&#228;ische Patentamt. Je nachdem, welcher Ort und welche Art des Patentes gew&#228;hlt wurde, finden unterschiedliche Patentgesetze Anwendung. Bei allen regionalen und nationalen Patent&#228;mtern verh&#228;lt es sich gleich, dass angeblich neue Erfindungen daraufhin gepr&#252;ft werden, ob diese in der Vergangenheit bereits erfunden wurden. &#220;blicherweise folgt darauf nach einigen Pr&#252;fungen die Untersuchung der Erfindung hinsichtlich der Neuheit, der erfinderischen T&#228;tigkeit und der Klarheit. Daraufhin hat der Anmelder die M&#246;glichkeit sich gegen&#252;ber dem Stand der Technik entweder abzugrenzen oder eine Klarheit herzustellen. Dieser Anmeldegegenstand wird dann erneut einer Pr&#252;fung unterzogen. Zum Ende des Erteilungsverfahrens kommt es dann zu einer Ablehnung oder Erteilung. Durch die Ver&#246;ffentlichung des Patentes beginnt dann meist der Verbietungsschutz.</p>
<h2>Wichtige Informationen zu Patente</h2>
<p>Die Dauer des Erteilungsverfahrens, in der eine Erfindung patentiert wird, dauert in Deutschland im Durchschnitt zwei bis zweieinhalb Jahre. Dies gilt dann, wenn die formalen Anforderungen wie Anmeldungsfrist und Geb&#252;hrenzahlung erfolgt sind. In Einzelf&#228;llen jedoch kann das auch viel l&#228;nger dauern und in einigen wenigen F&#228;llen kann das Patent bereits vor der Offenlegung, also in weniger als 18 Monaten, erteilt werden. Die h&#246;chste Laufzeit eines Patentes hingegen betr&#228;gt 20 Jahre. Allerdings k&#246;nnen bei Erfindungen, die unter &#228;u&#223;erst aufwendigen Bedingungen zugelassen wurden, wie etwa die Entwicklung von Arzneimitteln, die Patentlaufzeit um h&#246;chstens f&#252;nf Jahre verl&#228;ngert werden. Dabei l&#228;uft ein Patent dann fr&#252;hzeitig aus, wenn die Verl&#228;ngerungsgeb&#252;hr, also Jahresgeb&#252;hr nicht ausgezahlt wird. Ab diesem Zeitpunkt existiert das Patent nicht mehr. Auch dann kann ein Patent erl&#246;schen, wenn der Patentinhaber in schriftlicher Form gegen&#252;ber dem Marken- und Patentamt &#228;u&#223;ert, dass er auf das Patent verzichtet. Ein Patent kann ebenso widerrufen oder f&#252;r nichtig erkl&#228;rt werden. Dieser Zustand galt nach dem ersten und Zweiten Weltkrieg in Deutschland. Dritte haben allgemeinhin das Recht, ein bereits erteiltes Patent mit einem Einspruchsverfahren anzugreifen.</p>
<p>Foto: arsdigital.de &#8211; Fotolia</p>
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