Das Europäische Patentamt

Europäische Patente führt das Europäisches Patentamt durch

Die Europäische Patentorganisation mit der Abkürzung EPO bezeichnet eine zwischenstaatliche Organisation, dessen Sitz in München liegt. Diese wurde durch das Europäische Patentübereinkommen, kurz EPÜ geschaffen. Darin besteht die Aufgabe, europäische Patente entsprechend dem EPÜ zuzuteilen. Diese Aufgabe übernimmt dabei das Europäisches Patentamt, kurz EPA, und wird von dem Verwaltungsrat überwacht. Hierbei gehören der Europäischen Patentorganisation 38 Mitgliedsstaaten an. Das wichtigste Organ der EPO ist das EPA. Die Aufgabe des Europäischen Patentamtes umfasst die Erteilung und Prüfung der europäischen Patente. Diese Behörde wurde am 1. November 1977 gegründet. Darin wurde die erste Patentanmeldung am 1. Juni 1978 registriert. Auch das Europäische Patentamt hat seinen Sitz in München und ebenso Dienststellen in Wien, Berlin, Den Haag und weiterhin ein Verbindungsbüro in Brüssel. Das EPA wird stets von einem Präsidenten geleitet. Die Europäische Patentorganisation finanziert sich selbst aus den vom Europäischen Patentamt eingenommenen Jahresgebühren der Patentanmeldungen und der Verfahrensgebühren. Nachdem jedoch ein europäisches Patent erteilt wurde, werden die Jahresgebühren von den Patentinhabern an die nationalen Patentämter der Länder entrichtet, in denen das Patent validiert wurde. Lediglich ein Anteil muss von den Mitgliedstaaten an die EPO zurückgeführt werden. 2009 betrug dieser Anteil etwa 300 Millionen Euro, was etwa die Hälfte der 600 Millionen Euro an Jahresgebühren beträgt, die die Vertragsstaaten mit zuerteilten europäischen Patenten jährlich verdienen. Jahresgebühren für Patente und Anmeldungen stellen gewöhnlich den Großteil des jährlichen Gebührenbudgets von ca. einer Milliarden Euro bei der EPA dar. Dadurch finanziert sich das Europäische Patentamt nicht durch Steuergelder der Mitgliedsstaaten, sondern in Gegenteil finanziert er seine Mitgliedsstaaten erheblich.

Die Mitarbeiter vom Europäischen Patentamt

Das Europäisches Patentamt beschäftigt etwa 6.800 Bedienstete, die innerhalb der Mitgliedsstaaten Staatsangehörige sind. Diese müssen je nach Dienstgrad eine, zwei oder alle drei der Amtssprachen beherrschen. Die Amtssprachen sind dabei Englisch, Deutsch und Französisch. Ungefähr 71 Prozent der Bediensteten verfügen über einen Universitätsabschluss. Etwa 58 Prozent der Bediensteten sind Prüfer. Diese besitzen alle einen Hochschulabschluss. Allein in München arbeiten dabei mehr als 3.700 Bedienstete, in Den Haag etwa 2.700, in Berlin nahezu 300, in Wien ungefähr 100 und in Brüssel vier Bedienstete.

Die Organe des Europäischen Patentamtes

Für die Verfahren des Europäischen Patentamtes sind einige Abteilungen zuständig. Die Eingangsstelle prüft eingegangene Patentanmeldungen. Die Recherchenabteilung erstellt Recherchenberichte zu den eingegangenen Patentanmeldungen. Die Prüfungsabteilungen für die Sachprüfung entscheiden, ob ein Patent erteilt oder zurückgewiesen wird. Die Einspruchsabteilungen bearbeiten Einsprüche gegen gewährte Patente. Auch eine Rechtsabteilung ist vertreten. Juristische und technische Beschwerdekammern nehmen Beschwerden gegen die Entscheidungen des EPA entgegen. Ebenso ist eine große Beschwerdekammer vertreten, die über Rechtsfragen entscheidet. Die Beschwerdekammern des EPA genießen eine gewisse Unabhängigkeit, da sie Gerichten gleichgestellt sind. Dadurch sind Mitglieder nicht an Weisungen des Präsidenten der EPA gebunden. Die große Beschwerdekammer ist zuständig bei Entscheidungen, die Rechtsfragen betreffen, die ihr Beschwerdekammern vorlegen. Ebenso werden dort Stellungnahmen abgegeben zu Rechtsfragen, die vom Präsidenten des EPA vorgelegt werden. Entscheidungen bei Überprüfungsanträgen, die innerhalb schwerer Verfahrensmängel und Beschwerdeverfahren eines Kammermitgliedes willentlich oder ohne eine dementsprechende Absicht verursacht wurden, gehören auch zu den Aufgaben der großen Beschwerdekammer.

Fotoquelle: benqook – Fotolia

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