Das Patentrecht – nicht immer ganz einfach

Ein Patentrecht ist ein gewerbliches Schutzrecht

Zu den gewerblichen Schutzrechten gehören Patente, Marken, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Pflanzensorten und Halbleitertopografien. In den jeweiligen Sonderschutzgesetzen sind die einzelnen gewerblichen Schutzrechte geregelt. Wenn nun ein mittelständisches Unternehmen eine Erfindung tätigt, so stellt er sich die Frage, ob er ein Patent anmelden soll oder nicht. Denn wenn er ein Patent zu der Erfindung tätigt, so muss er mit einbeziehen, dass die genaueren Zusammenhänge veröffentlicht werden und somit einem breiten Publikum, der Konkurrenz mit inbegriffen, zugänglich wird. Hinzu kommen dann noch Anmelde- und Aufrechterhaltungskosten. Daher kann es durchaus passieren, dass das Unternehmen die Erfindung geheim hält und als Know-how verwendet. Dazu kann dementsprechend vorgegangen werden, dass zu dem Endprodukt der Erfindung eine eigene Marke eingetragen wird. Innerhalb der Strategien für einen möglichen Vorgang zu einer Patentanmeldung spielen viele Faktoren wichtige Rollen, die miteinbezogen werden müssen. Beispielsweise gehören dazu die Anmeldung oder auch Nichtanmeldung von Patentrechten, das Management dieser, Konkurrenten und Auslandsaktivitäten in manchen Märkten sowie Informationen über Schutzrechte. Entsprechend dieser Faktoren müssen passende Strategien herangezogen werden.

Wissenswerte Fakten zum Patentrecht

Eine einfache Anmeldung zu einem gewöhnlichen Patent führen zu Anwalts- und Patentamtsgebühren von etwa 2.000 Euro. Patentangelegenheiten, die mittleren Aufwand verursachen, erreichen schnell 3.000 Euro. Eine Patentanmeldung, die jedoch schwierige Sachverhalte aufweist, kann schnell einen Betrag von 5.000 Euro überschreiten. Diese Summen gelten für ein deutsches Patent. Für europäische oder internationale Patente kann mit einem vielfachen dieser Summen gerechnet werden. Ein Patentrecht entsteht dabei hauptsächlich durch die Anmeldung und Eintragung bei einem zuständigen Patent- und Markenamt. Eine Eintragungsvoraussetzung besteht für beispielsweise Urheberrechte, Know-how oder Leistungsschutzrechte nicht, da mit der Schaffung des Werkes diese Rechte entstehen. Die Schutzrechte gehören dabei gewöhnlich dem Erfinder. Jedoch existieren Besonderheiten zugunsten der Arbeitgeber, sowohl durch das Urhebergesetz als auch durch das Arbeitnehmererfindergesetz, wodurch dem Arbeitgeber die Verwertungsrechte der Erfindung zustehen können. Patentrechte sehen grundsätzlich das Territorialitätsprinzip vor. Hierdurch ist eine Erfindung lediglich in dem Land geschützt, in dem eine Patentanmeldung vorgenommen wurde. Daher hat ein Patent, welches nur in Deutschland patentiert wurde, auch nur in Deutschland ein Schutzrecht. Die Schutzdauern der jeweiligen Schutzrechte werden zeitlich recht unterschiedlich geregelt. Dabei kann ein Patent maximal 20 Jahre geschützt werden, ein Arzneimittelpatent hingegen kann fünf weitere Jahre sein Schutzrecht verlängern. Ein Markenschutz hingegen kann in zehnjährigen Abständen verlängert werden, es ist darin also eine unbegrenzte Schutzdauer möglich.

Ein Patenrecht ermöglicht Ansprüche auf Schutzrechte

Jedes Schutzrecht ermöglicht dem Erfinder alleinige Besitz-, Verwertungs- und Verwendungsrechte. Dadurch sind Patentrechte monopolistische Rechte. Sie dienen dem eigenen Produktschutz und Produktabsatz. Sollte ein Schutzrecht von Dritten verletzt werden, so kann der Inhaber des Patentes Unterlassung, Auskunfts- und Schadenersatz beanspruchen. Mithilfe von Überwachungsmaßnahmen wird es dabei möglich, Verletzungen des Schutzrechtes festzustellen. Falls der Rechtsinhaber des Patentes von der Verletzung des Schutzrechtes in Kenntnis gesetzt werden will, so muss er innerhalb von fünf Jahren gerichtlich gegen diesen Vorfall vorgehen. Ansonsten wird sein Unterlassungsanspruch wegen Verwirkung des Anspruches verwehrt. Auch kann der Inhaber eines Patentes einem Dritten Benutzungs- und Verwertungsrechte an seinem Patent einräumen, doch bleibt er der Inhaber des Rechts. Ebenso können Schutzrechte veräußert werden, wodurch der ursprüngliche Patentinhaber nahezu alle Rechte an den Käufer abtritt.

Bild: Haramis Kalfar – Fotolia

Mehr News:

Tags: , , , ,

Bisher keine Kommentare

Antworten