
Patente sind gewerbliche Schutzrechte für Erfindungen
Unter einem Patent versteht man ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine neue Erfindung. Mithilfe dieses Patents ist der Inhaber berechtigt, die Benutzung der Erfindung von anderen zu untersagen. Patente werden hierbei durchweg für neue Erfindungen genutzt, die auf eine erfinderische Tätigkeit zurückzuführen sind und gewerblich nutzbar sind. Die Erfindung muss dem Patentamt so offen dargelegt werden, dass ein Fachmann diese ausführen kann. Bei der Patentanmeldung wird zwar gewöhnlich nur ein Patent angemeldet, doch es kann durchaus auch vorkommen, dass alle möglichen Funktionen und Verwendungen im Einzelnen patentiert werden. Mit der Patentierung erhält der Besitzer das Ausschließlichkeitsrecht. Hiermit erhält er ein gegen jedermann wirksames Recht, die anderen die Benutzung der Erfindung verbietet. Ein Patent hat dabei eine Laufzeit von zwanzig Jahren. Aufgrund der staatlichen Einräumung einer Monopolstellung eines Erfinders muss dieser seine Erfindung in einer Patentschrift offen darlegen. Dadurch wird die Erfindung detailliert beschrieben. In Deutschland werden solche Dokumente Patentschrift oder Offenlegungsschrift genannt. Aufgrund der zeitlichen Monopolstellung motiviert die Gesellschaft den Erfinder, sein Wissen offenzulegen und nach dem Ablauf von der Schutzfrist dieses Wissen allgemein nutzbar zu machen.
Wie Sie Patente erhalten
Um ein Patent zu erhalten, muss dies bei dem zuständigen nationalen oder regionalen Patentamt beantragt werden. In diesem Fall ist dies das Deutsche Marken- und Patentamt oder das Europäische Patentamt. Je nachdem, welcher Ort und welche Art des Patentes gewählt wurde, finden unterschiedliche Patentgesetze Anwendung. Bei allen regionalen und nationalen Patentämtern verhält es sich gleich, dass angeblich neue Erfindungen daraufhin geprüft werden, ob diese in der Vergangenheit bereits erfunden wurden. Üblicherweise folgt darauf nach einigen Prüfungen die Untersuchung der Erfindung hinsichtlich der Neuheit, der erfinderischen Tätigkeit und der Klarheit. Daraufhin hat der Anmelder die Möglichkeit sich gegenüber dem Stand der Technik entweder abzugrenzen oder eine Klarheit herzustellen. Dieser Anmeldegegenstand wird dann erneut einer Prüfung unterzogen. Zum Ende des Erteilungsverfahrens kommt es dann zu einer Ablehnung oder Erteilung. Durch die Veröffentlichung des Patentes beginnt dann meist der Verbietungsschutz.
Wichtige Informationen zu Patente
Die Dauer des Erteilungsverfahrens, in der eine Erfindung patentiert wird, dauert in Deutschland im Durchschnitt zwei bis zweieinhalb Jahre. Dies gilt dann, wenn die formalen Anforderungen wie Anmeldungsfrist und Gebührenzahlung erfolgt sind. In Einzelfällen jedoch kann das auch viel länger dauern und in einigen wenigen Fällen kann das Patent bereits vor der Offenlegung, also in weniger als 18 Monaten, erteilt werden. Die höchste Laufzeit eines Patentes hingegen beträgt 20 Jahre. Allerdings können bei Erfindungen, die unter äußerst aufwendigen Bedingungen zugelassen wurden, wie etwa die Entwicklung von Arzneimitteln, die Patentlaufzeit um höchstens fünf Jahre verlängert werden. Dabei läuft ein Patent dann frühzeitig aus, wenn die Verlängerungsgebühr, also Jahresgebühr nicht ausgezahlt wird. Ab diesem Zeitpunkt existiert das Patent nicht mehr. Auch dann kann ein Patent erlöschen, wenn der Patentinhaber in schriftlicher Form gegenüber dem Marken- und Patentamt äußert, dass er auf das Patent verzichtet. Ein Patent kann ebenso widerrufen oder für nichtig erklärt werden. Dieser Zustand galt nach dem ersten und Zweiten Weltkrieg in Deutschland. Dritte haben allgemeinhin das Recht, ein bereits erteiltes Patent mit einem Einspruchsverfahren anzugreifen.
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